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Georg Lohmann / Arnd Pollmann

Handbuch Menschenrechte

(Buchprojekt / Metzler-Verlag)

 

Das Handbuch Menschenrechte soll in Überblicksartikeln über den aktuellen Stand der Fachdiskussion informieren und die wichtigsten Stichworte und Fragestellungen zum Thema Menschenrechte behandeln – vornehmlich aus philosophischer Perspektive, aber auch unter Berücksichtigung der wichtigsten juristischen, historischen und politischen Aspekte. Diese multidisziplinäre Ausrichtung zeigt sich in der Auswahl der Stichworte und Fragestellungen, der fachlichen Herkunft der Autoren sowie in der Vielfalt der erwarteten Nutzer (Philosophie, Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Politikwissenschaft u.a.).


 


Karl-Peter Fritzsche / Sandra Reitz

Vermittlung von sozialer Kompetenz mittels e-Learning am Beispiel der Menschenrechtsbildung

(Forschungsprojekt)

 
Im Rahmen des Projektes wird untersucht, ob eine Vermittlung von sozialer Kompetenz mittels e-Learning möglich ist. Dazu wird ein e-Learning-Programm für Menschenrechtsbildung entworfen und evaluiert. Sowohl soziale Kompetenz als auch Menschenrechtsbildung werden häufig unterteilt in „kognitive Ebene“, „Einstellungsebene“ und „Handlungsebene“. Um die entsprechenden pädagogischen Ziele zu erreichen, müssen alle drei Ebenen bedacht werden. Im theoretischen Teil des Projekts geht es neben der Definition von sozialer Kompetenz und von Menschenrechtsbildung auch um moralpsychologische Grundlagen. Des Weiteren werden die verschiedenen pädagogischen Strömungen im Bereich e-Learning analysiert. Im praktischen Teil wird eine entsprechende e-Learning-Umgebung samt Inhalten entworfen und mit Lernenden ausprobiert. Durch eine Evaluation inklusive Vor- und Nachtests lässt sich tendenziell erkennen, ob Veränderungen auf allen drei Ebenen stattgefunden haben. Dank einer Pilotgruppe und einem geplanten Kurs mit MultiplikatorInnen ist eine kontinuierliche Verbesserung des Programms gewährleistet.

 

 

Karl-Peter Fritzsche / Kamran Safiarian

Islam und Menschenrechte – Menschenrechte zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der Islamischen Republik Iran

(Forschungsprojekt)

Seit der Islamischen Revolution 1979 ist im Iran der Islamismus an der Macht. Paradoxerweise findet gerade dort die interessanteste Debatte innerhalb der Islamischen Welt über die Vereinbarkeit von Glauben und Moderne, von Islam(-ismus) und Menschenrechten statt. Das Forschungsprojekt orientiert sich an folgenden Fragen: Wie sieht die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran aus? Lassen sich Islam(-ismus) und Menschenrechte verbinden? Wie und nach welchen Kriterien werden Menschenrechte von den Geistlichen interpretiert und angewendet? Welche Rolle spielt der Kulturrelativismus und inwieweit dient er als Deckmantel für Menschenrechtsverletzungen? Das Projekt versucht, hierzu bisher kaum zugängliche Primärquellen in persischer Sprache heranzuziehen und die Verfassung, Gesetzestexte, politische wie religiöse Dekrete auszuwerten. Mittels Befragungen und Interviews mit Politikern, Wissenschaftlern, Oppositionellen, Menschenrechtsaktivisten sowie NGOs wird eine umfassende Bestandsaufnahme der Menschenrechtssituation in Iran geliefert.



Georg Lohmann

Eine Theorie der Menschenrechte

(Monographie)


Das geplante Buch soll – nach Art einer Vorlesung – eine allgemeiner gehaltene, historisch wie systematisch einführende Darstellung der Probleme der Menschenrechte sein. Dabei wird der philosophische Zugang leitend sein, aber die Themen werden immer auch in Auseinandersetzung mit der juristischen und politikwissenschaftlichen Literatur behandelt werden. Ebenso werden aktuelle Probleme des Menschenrechtsschutzes mitbehandelt. Das Ziel ist es, der Leserin und dem Leser ein klares, umfassendes und differenziertes Verständnis einer Theorie der Menschenrechte zu geben und zugleich die praktische Relevanz wie die politischen Chancen und Herausforderungen zu vermitteln.

 

Georg Lohmann

Universalismus und kulturelle Besonderheiten der Menschenrechte

(Forschungsprojekt)

 

Die Menschenrechte erheben einen doppelten universellen Anspruch: hinsichtlich der Trägerschaft von Menschenrechten und hinsichtlich der Adressaten der entsprechenden Verpflichtungen. In beiden Hinsichten ergeben sich angesichts unterschiedlicher Kulturen für die Begründungen und für ein genaueres Verständnis des universellen Anspruches offene Fragen. Im Forschungsprojekt sollen plurale Konzeptionen einer cross-culture legitimacy in Beziehung gesetzt werden mit einem Versuch, eine relativistische Begründung des Universalismus mit dem Kontext transzendierenden Prinzip der Unparteilichkeit zu entwickeln.

 

 

Thomas Hoffmann

Das Sollen des Seins. Moral – Norm – Natur – Mensch

(Habilitationsprojekt)

 

Die zentrale These dieses zuvorderst moralphilosophischen Projekts lautet: Begründungen moralischer Normen müssen in letzter Konsequenz auf die Natur des Menschen Bezug nehmen. Anders gesagt: Die Natur des Menschen ist der mittelbare und letztgültige normative Maßstab bei der Beurteilung moralischer Urteile, sprachlicher und nicht-sprachlicher Handlungen des Menschen sowie menschlicher Personen. Ein Teilprojekt befasst sich mit der Begründung der Menschenrechte. Hier besagen die entscheidenden Thesen: (a) Menschenrechte sind politische Rechte, die auch Pflichten implizieren; (b) Liegen diese politischen Rechte und Pflichten in gesatzter Form vor, müssen sie als explizite Normen aufgefasst werden, welche ihrerseits einer Begründung bedürfen, die durch den Primat des Moralischen gekennzeichnet ist; (c) Die oben angeführte, zentrale Projektthese vorausgesetzt, muss die Geltung der Menschenrechte und die der entsprechenden Pflichten in letzter Konsequenz daher mittelbar durch den Verweis auf die Natur des Menschen begründet werden. Im Rahmen des Teilprojekts soll der Versuch unternommen werden, Form und Inhalt einer solchen Begründung zu skizzieren.

 
 

Arnd Pollmann

Menschenrechte & Menschenwürde

(Habilitationsprojekt)

 

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg hat man auf Ebene der Vereinten Nationen damit begonnen, einen Katalog völkerrechtlicher Menschenrechts¬vereinbarungen anzulegen, der inzwischen etwa 20 einschlägige Übereinkommen, rechtsverbindliche Verträge und wichtige Zusatzprotokolle umfasst. Ganz gleich, welches dieser Rechtsdokumente man sich vornimmt: Fast immer ist gleich zu Beginn und wie selbstverständlich von einer dem Menschen qua Menschsein „innewohnenden Würde“ die Rede, aus deren Besitz sich unmittelbar entsprechende Menschenrechte ableiten lassen sollen. Kurz: Die Ideen „Menschenwürde“ und „Menschenrechte“ sind zwei Seiten derselben Medaille. Aber so geläufig uns diese überaus enge völkerrechtliche Verknüpfung aus heutiger Sicht auch erscheinen mag, zumeist wird die ideengeschichtliche und rechtshistorische Tatsache übersehen, dass dieser begriffliche Zusammenhang vor dem Zweiten Weltkrieg kaum einmal hergestellt worden ist. Damit liegt die Frage auf der Hand, wie es zu dieser uns inzwischen geradezu selbstverständlich anmutenden Verknüpfung gekommen ist und vor allem: wie genau man diesen konzeptionellen Zusammenhang zu interpretieren hat.