Projekte
Georg Lohmann / Arnd Pollmann
Handbuch Menschenrechte
(Buchprojekt / Metzler-Verlag)
Das Handbuch Menschenrechte soll in
Überblicksartikeln über den aktuellen Stand der Fachdiskussion informieren und
die wichtigsten Stichworte und Fragestellungen zum Thema Menschenrechte
behandeln – vornehmlich aus philosophischer Perspektive, aber auch unter
Berücksichtigung der wichtigsten juristischen, historischen und politischen
Aspekte. Diese multidisziplinäre Ausrichtung zeigt sich in der Auswahl der Stichworte
und Fragestellungen, der fachlichen Herkunft der Autoren sowie in der Vielfalt
der erwarteten Nutzer (Philosophie, Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft,
Politikwissenschaft u.a.).
Karl-Peter Fritzsche / Sandra Reitz
Vermittlung von sozialer Kompetenz mittels e-Learning am
Beispiel der Menschenrechtsbildung
(Forschungsprojekt)
Im Rahmen des Projektes wird untersucht, ob eine Vermittlung
von sozialer Kompetenz mittels e-Learning möglich ist. Dazu wird ein
e-Learning-Programm für Menschenrechtsbildung entworfen und evaluiert. Sowohl
soziale Kompetenz als auch Menschenrechtsbildung werden häufig unterteilt in
„kognitive Ebene“, „Einstellungsebene“ und „Handlungsebene“. Um die entsprechenden
pädagogischen Ziele zu erreichen, müssen alle drei Ebenen bedacht werden. Im
theoretischen Teil des Projekts geht es neben der Definition von sozialer
Kompetenz und von Menschenrechtsbildung auch um moralpsychologische Grundlagen.
Des Weiteren werden die verschiedenen pädagogischen Strömungen im Bereich
e-Learning analysiert. Im praktischen Teil wird eine entsprechende
e-Learning-Umgebung samt Inhalten entworfen und mit Lernenden ausprobiert.
Durch eine Evaluation inklusive Vor- und Nachtests lässt sich tendenziell
erkennen, ob Veränderungen auf allen drei Ebenen stattgefunden haben. Dank
einer Pilotgruppe und einem geplanten Kurs mit MultiplikatorInnen ist eine
kontinuierliche Verbesserung des Programms gewährleistet.
Karl-Peter Fritzsche / Kamran Safiarian
Islam und Menschenrechte – Menschenrechte zwischen Anspruch
und Wirklichkeit in der Islamischen Republik Iran
(Forschungsprojekt)
Seit der
Islamischen Revolution 1979 ist im Iran der
Islamismus an der Macht. Paradoxerweise findet gerade dort die
interessanteste Debatte innerhalb der Islamischen Welt über
die Vereinbarkeit von Glauben und Moderne, von Islam(-ismus) und
Menschenrechten statt. Das Forschungsprojekt orientiert sich an
folgenden Fragen: Wie sieht die Menschenrechtslage in der Islamischen
Republik
Iran aus? Lassen sich Islam(-ismus) und Menschenrechte verbinden? Wie
und nach
welchen Kriterien werden Menschenrechte von den Geistlichen
interpretiert und
angewendet? Welche Rolle spielt der Kulturrelativismus und inwieweit
dient er als Deckmantel für
Menschenrechtsverletzungen? Das Projekt versucht, hierzu bisher
kaum
zugängliche Primärquellen in persischer Sprache heranzuziehen
und die
Verfassung, Gesetzestexte, politische wie religiöse Dekrete
auszuwerten.
Mittels Befragungen und Interviews mit Politikern, Wissenschaftlern,
Oppositionellen, Menschenrechtsaktivisten sowie NGOs wird eine
umfassende
Bestandsaufnahme der Menschenrechtssituation in Iran geliefert.
Georg Lohmann
Eine Theorie der
Menschenrechte
(Monographie)
Das geplante Buch soll –
nach Art einer Vorlesung – eine allgemeiner gehaltene, historisch wie
systematisch einführende Darstellung der Probleme der Menschenrechte sein.
Dabei wird der philosophische Zugang leitend sein, aber die Themen werden immer
auch in Auseinandersetzung mit der juristischen und politikwissenschaftlichen
Literatur behandelt werden. Ebenso werden aktuelle Probleme des
Menschenrechtsschutzes mitbehandelt. Das Ziel ist es, der Leserin und dem Leser
ein klares, umfassendes und differenziertes Verständnis einer Theorie der
Menschenrechte zu geben und zugleich die praktische Relevanz wie die
politischen Chancen und Herausforderungen zu vermitteln.
Georg Lohmann
Universalismus und
kulturelle Besonderheiten der Menschenrechte
(Forschungsprojekt)
Die Menschenrechte erheben
einen doppelten universellen Anspruch: hinsichtlich der Trägerschaft von
Menschenrechten und hinsichtlich der Adressaten der entsprechenden
Verpflichtungen. In beiden Hinsichten ergeben sich angesichts unterschiedlicher
Kulturen für die Begründungen und für ein genaueres Verständnis des
universellen Anspruches offene Fragen. Im Forschungsprojekt sollen plurale
Konzeptionen einer cross-culture legitimacy in Beziehung gesetzt werden mit
einem Versuch, eine relativistische Begründung des Universalismus mit dem
Kontext transzendierenden Prinzip der Unparteilichkeit zu entwickeln.
Thomas Hoffmann
Das Sollen des Seins. Moral
– Norm – Natur – Mensch
(Habilitationsprojekt)
Die zentrale These dieses
zuvorderst moralphilosophischen Projekts lautet: Begründungen moralischer
Normen müssen in letzter Konsequenz auf die Natur des Menschen Bezug nehmen. Anders
gesagt: Die Natur des Menschen ist der mittelbare und letztgültige normative Maßstab
bei der Beurteilung moralischer Urteile, sprachlicher und nicht-sprachlicher
Handlungen des Menschen sowie menschlicher Personen. Ein Teilprojekt befasst
sich mit der Begründung der Menschenrechte. Hier besagen die entscheidenden
Thesen: (a) Menschenrechte sind politische Rechte, die auch Pflichten
implizieren; (b) Liegen diese politischen Rechte und Pflichten in gesatzter
Form vor, müssen sie als explizite Normen aufgefasst werden, welche ihrerseits
einer Begründung bedürfen, die durch den Primat des Moralischen gekennzeichnet
ist; (c) Die oben angeführte, zentrale Projektthese vorausgesetzt, muss die Geltung
der Menschenrechte und die der entsprechenden Pflichten in letzter Konsequenz
daher mittelbar durch den Verweis auf die Natur des Menschen begründet werden.
Im Rahmen des Teilprojekts soll der Versuch unternommen werden, Form und Inhalt
einer solchen Begründung zu skizzieren.
Arnd Pollmann
Menschenrechte &
Menschenwürde
(Habilitationsprojekt)
Unmittelbar
nach dem Zweiten Weltkrieg hat man auf Ebene der Vereinten Nationen
damit begonnen, einen Katalog völkerrechtlicher
Menschenrechts¬vereinbarungen anzulegen, der inzwischen etwa 20
einschlägige Übereinkommen, rechtsverbindliche Verträge
und wichtige Zusatzprotokolle umfasst. Ganz gleich, welches dieser
Rechtsdokumente man sich vornimmt: Fast immer ist gleich zu Beginn und
wie selbstverständlich von einer dem Menschen qua Menschsein
„innewohnenden Würde“ die Rede, aus deren Besitz sich
unmittelbar entsprechende Menschenrechte ableiten lassen sollen. Kurz:
Die Ideen „Menschenwürde“ und
„Menschenrechte“ sind zwei Seiten derselben Medaille. Aber
so geläufig uns diese überaus enge völkerrechtliche
Verknüpfung aus heutiger Sicht auch erscheinen mag, zumeist wird
die ideengeschichtliche und rechtshistorische Tatsache übersehen,
dass dieser begriffliche Zusammenhang vor dem Zweiten Weltkrieg kaum
einmal hergestellt worden ist. Damit liegt die Frage auf der Hand, wie
es zu dieser uns inzwischen geradezu selbstverständlich anmutenden
Verknüpfung gekommen ist und vor allem: wie genau man diesen
konzeptionellen Zusammenhang zu interpretieren hat.